Hinweissystem

der GWG Reutlingen

 



Unser Hinweissystem nimmt Hinweise auf Regelverstöße entgegen – für uns ein wichtiges Element guter Unternehmensführung!

Nur wenn Regeln und Normen eingehalten werden, können wir Schaden von unserem Unternehmen, unseren Mitarbeitenden, Geschäftspartnern sowie Mieterinnen und Mietern abwenden. Daher ist die Einhaltung von Gesetzen und internen Regelungen von höchster Priorität – Fehlverhalten muss frühzeitig erkannt werden.

Was bedeutet das konkret?

Um Hinweisen auf Verstöße mit Risiko für das Unternehmen und die Mitarbeitenden fair und angemessen nachzugehen, haben wir ein System eingerichtet, welches Beschäftigten sowie externen Hinweisgebenden ermöglicht, Regelverstöße an einen neutralen Anwalt zu melden, der die gegebenen Informationen unter Einhaltung höchster Vertraulichkeit bearbeitet.

 

Was kann ich dem Vertrauensanwalt mitteilen?

Der Vertrauensanwalt ist keine allgemeine Beschwerdestelle. Vielmehr ist er Ansprechpartner für vertrauliche Hinweise, die sich auf:

  • unternehmensbezogene Straftaten beziehen, also Straftaten der Mitarbeitenden der GWG Reutlingen, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für das Unternehmen stehen (z.B. Betrug, Korruption, Unterschlagung, Untreue, Diebstahl, Verrat von Geschäftsgeheimnissen, etc.)

  • sonstige Formen unzulässiger Geschäftspraktiken beziehen, oder

  • Missstände im Unternehmen beziehen, die Gefahren für Leib oder Leben bzw. erhebliche Sachschäden herbeiführen können oder die Reputation des Unternehmens erheblich beeinträchtigen können.

Kontakt

Falls Sie Hinweise auf Rechtsverletzungen oder Regelverstöße wahrnehmen, wenden Sie sich an unseren Vertrauensanwalt. Wenn Sie sich bei Verstößen gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, Mobbing, Stalking oder sexualisierte Gewalt an eine weibliche Ansprechpartnerin wenden möchten, steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Astrid Wutzel-Schudnagies zur Verfügung.

 

 

Rechtsanwalt Jochen Messerle

 

Rechtsanwältin Astrid Wutzel-Schudnagies

So geht's nach der Hinweisgabe weiter

Sobald ein Hinweis bei unserem Vertrauensanwalt eingeht, führt dieser eine erste Plausibilitätskontrolle durch und nimmt zu diesem Zweck ggf. Kontakt zu Ihnen auf. Danach leitet er den Hinweis und seine ersten Einschätzungen an die Geschäftsführung der GWG Reutlingen weiter, damit der Fall überprüft werden kann. Selbstverständlich gilt für möglicherweise betroffene Mitarbeitende die Unschuldsvermutung. Die Abgabe anonymer Hinweise ist möglich, aber nicht zweckmäßig, da die Anonymität die Aufklärung des Falles erschweren.

Der Vertrauensanwalt wird nur tätig, wenn es vom Hinweisgeber gewünscht und freigegeben ist. Diese Freigabe kann bis zur Übermittlung der Information zurückgenommen werden. Der Betroffene erhält – so früh wie möglich – die Gelegenheit zur Stellungnahme. Solange ein Verstoß nicht nachgewiesen ist, gilt die Unschuldsvermutung. Belastende wie entlastende Tatsachen werden gleichermaßen in die Untersuchung einbezogen. Das Hinweissystem begleitet die Bearbeitung von Hinweisen bis zum Abschluss des Verfahrens. Darüber hinaus legt die GWG Reutlingen bei dem Hinweissystem Wert auf Fairness – sowohl im Umgang mit Hinweisgebenden als auch mit Mitarbeitenden, die von einem Vorwurf betroffen sind. Dabei wird stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt und in jedem Einzelfall geprüft, welche Konsequenzen geeignet, erforderlich und angemessen sind.

Die Abgabe von Hinweisen, auch bei unklarer Verdachtslage, ist ein vorbildliches, couragiertes und loyales Verhalten, das nichts mit Denunziation zu tun hat. Dies gilt selbst dann, wenn sich ein gutgläubig abgegebener Hinweis nach einer gründlichen Überprüfung als unbegründet herausstellen sollte. Wer jedoch vorsätzlich wider besseres Wissen falsche Hinweise gibt, oder bewusst entlastende oder sonst wesentliche Informationen verschweigt, um einen anderen ungerechtfertigt zu belasten, handelt bösgläubig. Dies wird nicht geduldet.