Info

zur Berechnung der Zählerstände

Abrechnung für 2024.

Aufgrund der verschiedenen Umsatzsteuern von 7% und 19%, schlüsselt sich die Abrechnung für 2024 in die Zeitspannen von Januar bis März und von April bis Dezember auf. Damit wir Ihren korrekten Verbrauch berücksichtigen können, ist es wichtig, dass Sie uns Ihren Zählerstand mitteilen. Übermitteln Sie Ihre Zahlen gerne an hbg_fernwaerme@gwg-reutlingen.de. Ist es nicht möglich den Zählerstand abzulesen, können die anteiligen Verbräuche durch unser System anhand der Gradtagszahlen berechnet werden.