für Mietende
Sie dürfen entscheiden:
Eine gesetzliche Neuregelung führt dazu, dass die Kabelgebühren ab dem 01.07.2024 für Mieterinnen und Mieter nicht mehr über die Nebenkosten abzugelten sind. Bisher über Vodafone bezogen, dürfen Abnehmer nun eigenständig einen Vertrag mit einem Kabelnetzbetreiber ihrer Wahl abschließen. Sollten Sie sich für einen Kabel-TV-Vertrag bei Vodafone entscheiden, so bleibt für Sie alles wie bisher: Sie brauchen keine neuen Geräte, keine neue Verkabelung und die Sender bleiben auf dem gewohnten Senderplatz. Hier gilt es zu beachten, dass Verträge erst ab dem 15.01.2024 mit Vodafone abzuschließen sind, um von den ausgehandelten GWG-Sonderkonditionen zu profitieren. Weitere Informationen zu Kabel TV-Anträgen gibt es auf den Internet-Seiten der jeweiligen Anbieter.