Fragen rund ums Wohnen

Sie sind Mieterin oder Mieter bei uns und haben Fragen?
Hier finden Sie Antworten!

Antworten auf Ihre Fragen

Störungen & Notfall

An wen wende ich mich im Notfall außerhalb der Geschäftszeiten?
Im Notfall erreichen Sie uns unter 07121 277 – 322.

Was muss ich tun, wenn bei meinem Rauchmelder eine Störung vorliegt?
Wenden Sie sich bitte direkt an die Techem-Hotline 0800 2001264.

Tipps & Infos

Wo erhalte ich Anleitung für meinen Techem Rauchwarnmelder?
Wir bieten die Anleitung für Sie hier als Download an.

Gibt es spezielle Angebote für Ältere?
Die Stadt Reutlingen bietet eine Abteilung für Ältere mit Beratungsangeboten und Ansprechpartnern in den vielen Stadtteilen.

Wie gehe ich am besten vor, wenn es im Haus wiederholt zu Ruhestörungen kommt?
Bitte sprechen Sie zunächst in Ruhe mit Ihren Nachbarn. Sollten die Ruhestörungen weiter vorkommen, informieren Sie uns bitte schriftlich über die Art der Ruhestörungen und die genauen Zeitpunkte und führen Sie ein Lärmprotokoll.

Wo erhalte ich einen Freistellungsauftrag für Kapitalerträge im Zusammenhang mit der WGR?
Einen solchen Freistellungsauftrag können Sie sich als PDF-Vorlage hier herunterladen.

Ich möchte Energie sparen. Was für Möglichkeiten habe ich?
Die GWG Reutlingen hat Ihnen in einem Flyer einige Tipps zusammengestellt, wie Sie einfach Energie sparen können.

Miete & Kündigung

Was muss ich tun, wenn ich meine Miete nicht zahlen kann?
Melden Sie sich schnellstmöglich unter unserer Servicenummer Mieterkonto und Betriebskosten: 07121 277-400.

Was fällt für mich als Mieter unter Kleinreparaturen?
Hier finden Sie eine Übersicht zu Kleinreparaturen (Bagatellschäden) zum Download.

Ist es möglich, anstelle einer Überweisung ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen?
Ja, hier können Sie eine SEPA-Lastschrift anfragen.

Wie erhalte ich eine Mietbescheinigung?
Auf Anfrage sendet Ihr Kundenberater Ihnen diese gerne zu.

Darf ich in meiner Wohnung bauliche Veränderungen vornehmen?
Nur mit schriftlicher Genehmigung. Melden Sie sich hierfür bitte bei Ihrem Kundenberater und werfen Sie für den Außenbereich einen Blick auf die Stilfibel der GWG Reutlingen.

Wie lange ist die Kündigungsfrist für meine Mietwohnung?
Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Geht die Kündigung bis zum 3. Werktag eines Monats ein, gilt dieser als voller Monat. 

Muss die Kündigung eine bestimmte Form einhalten?
Ja, die Kündigung muss schriftlich erfolgen und bis zum 3. Werktag des Monats bei uns vorliegen. Eine E-Mail oder ein Fax reichen nicht aus. Eine Vorlage zur Kündigung Ihrer Wohnung finden Sie hier.

Allgemeines

Wann bekomme ich die Nebenkostenabrechnung?
Sie erhalten die Nebenkostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Abrechnungszeitraums.

Darf ich Haustiere in der Wohnung halten?
Das Halten von Kleintieren ist gestattet, solange sich andere Mieter hierdurch nicht gestört fühlen.

Benötige ich eine Versicherung?
Wir empfehlen grundsätzlich, eine Haftpflicht- und eine Hausratversicherung abzuschließen. In unserem Versicherungs-Check erfahren Sie mehr dazu.