Erklärung
zur Barrierefreiheit
Die GWG – Wohnungsgesellschaft Reutlingen mbH ist bemüht, die von ihr betriebenen Internetseiten sowie mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.gwg-reutlingen.de und www.hbg-reutlingen.de. sowie für alle hier eingebundenen mobilen Anwendungen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
a) Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
Einige Inhalte unserer Website sind nicht barrierefrei gestaltet, da sie nicht mit den Anforderungen des § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) vereinbar sind. Dies betrifft insbesondere komplexe grafische Darstellungen und interaktive Elemente, die derzeit nicht in einer für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Form bereitgestellt werden können
b) Unverhältnismäßige Belastung
Die vollständige barrierefreie Gestaltung bestimmter Inhalte würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen. Dies betrifft insbesondere ältere Dokumente und Multimedia-Inhalte, deren Anpassung erhebliche finanzielle und organisatorische Ressourcen erfordern würde. Wir sind jedoch bemüht, alternative barrierefreie Lösungen anzubieten, wo immer dies möglich ist.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Einige Inhalte unserer Website fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit. Dies betrifft insbesondere Archivmaterial und externe Links, die nicht von uns erstellt wurden und daher nicht den gesetzlichen Anforderungen unterliegen. Wir bemühen uns jedoch, diese Inhalte so zugänglich wie möglich zu gestalten.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.03.2025 erstellt.
Diese Erklärung wurde unter Verwendung der Methode der Selbstbewertung erstellt. Dabei wurde die Barrierefreiheit unserer Website intern durch unsere Fachabteilung überprüft und bewertet.
Die Erklärung wurde zuletzt am 31.03.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sie sind auf www.gwg-reutlingen.de und/oder www.hbg-reutlingen.de auf Inhalte gestoßen: - die schwer zugänglich sind - die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind - oder die inhaltlich unklar sind
Bitte nehmen Sie Kontakt (presse@gwg-reutlingen.de) zu uns auf.
5. Rückmeldung und Kontaktangaben
Falls Ihnen Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auf unserer Website auffallen oder Sie Informationen über Inhalte, die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommen sind, einholen möchten, können Sie uns gerne kontaktieren.
Bitte senden Sie Ihre Rückmeldung per E-Mail an: presse@gwg-reutlingen.de
Wir sind bemüht, Ihre Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten und die Barrierefreiheit unserer Website kontinuierlich zu verbessern.
6. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass die genannten Webseiten nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit Schlichtungsstelle Else-Josenhans-Straße 6 70173 Stuttgart Telefon: 0711 123 39375 E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.