Versicherungs-Check
Welche Versicherungen sind notwendig, welche sind sinnvoll und welche brauchen Sie nicht?
Welche Versicherungen sind als Mieter unverzichtbar?
1. Die private Haftpflichtversicherung: Ein Muss in der Mietwohnung
Verursacht der Mieter einen Schaden in der Mietwohnung, übernimmt in vielen Fällen die private Haftpflichtversicherung die Kosten dafür. Im Extremfall bewahrt diese Police den Mieter vor dem finanziellen Ruin.
Die Privathaftpflicht übernimmt die Schäden an der gemieteten Immobilie (Mietsachschäden). Dazu gehören fest eingebaute Gegenstände in der Mietwohnung wie etwa Fenster, Türen oder Böden und fest mit dem Untergrund verbundene Teppiche. Eine Haftpflichtversicherung tritt beispielsweise auch bei folgenden Schäden ein:
- Wasserschäden, die schuldhaft verursacht wurden
- Verlust der Wohnungs- oder Haustürschlüssel
2. Hausratversicherung in der Mietwohnung
Jeden Tag steigen Einbrecher im Schnitt in 300 Wohnungen ein. Brände beschädigen – ebenfalls jeden Tag – rund 630 Zuhause. Wer das eigene Inventar in seiner Mietwohnung schützen möchte, kommt um eine Hausratversicherung nicht herum. Sie leistet, wenn Möbel und Wohnungseinrichtung durch folgende Gefahren beschädigt wurden:
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Feuer, Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion;
- Einbruchdiebstahl und Vandalismus
- Elementarschäden (erweiterte Naturgefahren)
Neuere Hausratversicherungen haben den Naturgefahrenschutz („Elementarschadenversicherung“) in der Regel schon integriert, bei älteren Policen sollten Mieter diese Deckung nachträglich hinzufügen. Damit ist das Inventar auch bei Schäden geschützt, die etwa durch Starkregen oder Hochwasser entstehen. Mieter und Hausbesitzer müssen damit rechnen, dass extreme Wetterlagen und damit verbundene Schäden künftig häufiger auftreten.
Eine Wohngebäudeversicherung brauchen Mieter nicht abzuschließen. Eine solche Police ist sinnvoll für Besitzer einer Immobilie. In Mehrfamilienhäusern werden die Kosten für die Wohngebäudeversicherung in der Regel über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt.